CCC 1313

Im lateinischen Ritus ist der Bischof der ordentliche Spender der Firmung [Vgl. CIC, can. 882]. Obwohl der Bischof aus schwerwiegenden Gründen Priestern die Vollmacht gewähren kann, die Firmung zu spenden [Vgl. CIC, can. 884], entspricht es doch dem Sinn des Sakramentes, daß er es selbst spendet. Schließlich ist gerade aus diesem Grund der Zeitpunkt der Feier der Firmung von dem der Taufe getrennt worden. Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und haben als solche die Fülle des Weihesakramentes erhalten. Wenn sie selbst die Firmung spenden, wird treffend zum Ausdruck gebracht, daß diese ihre Empfänger enger mit der Kirche, mit ihren apostolischen Ursprüngen und ihrer Sendung zum Zeugnis für Christus verbindet.

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