CCC 1447

Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form, in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt, starke Veränderungen durchlaufen. Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen, die nach ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten (etwa Götzendienst, Mord und Ehebruch), an eine sehr strenge Disziplin gebunden: Die Pönitenten mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun, bevor sie Vergebung erhielten. Zu diesem „Stand der Büßer" (der nur zur Buße für gewisse schwere Sünden da war) wurde man nur selten, in gewissen Regionen sogar nur einmal im Leben zugelassen. Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt, brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der „Privatbuße" nach Kontinentaleuropa. Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen, bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt. Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester. Diese neue Praxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes. Sie ermöglichte, die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen. Das ist in großen Linien die Form der Buße, die Kirche bis heute anwendet.

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Sakramente der Heilung ¶1420–1532

Zitiert in 1