CCC 1462

Die Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott, aber auch mit der Kirche. Der Bischof, das sichtbare Haupt der Teilkirche, gilt somit von alters her zu Recht als der, dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung in erster Linie zukommen: er regelt die Bußdisziplin [Vgl. LG 26]. Seine Mitarbeiter, die Priester, üben diesen Dienst insofern aus, als sie den Auftrag dazu von ihrem Bischof (oder von einem Ordensoberen) oder vom Papst dem Kirchenrecht entsprechend [Vgl. CIC, cann. 844; 967-969; 972; CCEO. can. 722, §§ 3-4] erhalten haben.

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Sakramente der Heilung ¶1420–1532