CCC 1463

Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation, der strengsten Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen. Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [Vgl. CIC, cann. 1331; 1354-1357; CCEO, cann. 1431; 1434; 1420]. Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von jeder Sünde [Vgl. CIC, can. 976; CCEO, can. 725] und jeder Exkommunikation lossprechen.

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Sakramente der Heilung ¶1420–1532

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