CCC 1516
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Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung [Vgl. K. v. Trient: DS 1697; 1719; CIC, can. 1003; CCEO, can, 739, § 1]. Die Seelsorger haben die Pflicht, die Gläubigen über die heilsamen Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten. Die Gläubigen sollen die Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu empfangen. Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten, es in guter innerer Verfassung anzunehmen. Ihre Seelsorger und die ganze Pfarrgemeinde sollen ihnen dabei helfen und sie besonders mit Gebet und brüderlicher Aufmerksamkeit begleiten.
Das ganze Kapitel lesen 2. Die Sakramente der Heilung ¶1420–1532