CCC 1538

Die Eingliederung in eine dieser Körperschaften der Kirche geschah durch einen Ritus, ordinatio genannt, einen liturgischen und religiösen Akt, der eine Weihe, eine Segnung oder ein Sakrament sein konnte. Heute wird das Wort „ordinatio" dem sakramentalen Akt vorbehalten, der in die Körperschaft der Bischöfe, der Priester und der Diakone eingliedert. Er geht über eine bloße Wahl, Bestimmung, Delegation oder Einsetzung durch die Gemeinschaft hinaus, denn er verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes, die eine „heilige Gewalt" [sacra potestas] [Vgl. LG 10.] auszuüben gestattet, die nur von Christus selbst, durch seine Kirche, verliehen werden kann. Die Ordination wird auch „Weihe" [consecratio] genannt, denn sie besteht in einer Aussonderung und Einsetzung zum Dienst an der Kirche, die Christus selbst vornimmt. Die Handauflegung durch den Bischof und das Weihegebet bilden das sichtbare Zeichen dieser Konsekration.

Das ganze Kapitel lesen 3. Die Sakramente des Dienstes für die Gemeinschaft ¶1533–1666