CCC 1626
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Die Kirche betrachtet den Konsens der Brautleute als unerläßliches Element des Ehebundes. „Die Ehe kommt" durch dessen gegenseitige Kundgabe „zustande" (CIC, can. 1057, § 1). Falls der Konsens fehlt, kommt es nicht zur Ehe.
Das ganze Kapitel lesen 3. Die Sakramente des Dienstes für die Gemeinschaft ¶1533–1666
Zitiert in 1
- ¶1626 Fragen(Getting married)