CCC 1627

Der Konsens besteht in dem „personal freien Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen" (GS 48,1)1 „Ich nehme dich zu meiner Frau"; „Ich nehme dich zu meinem Mann" (0cM 45). Dieser Konsens, der die Brautleute aneinander bindet, wird dadurch vollzogen, daß „die beiden ein Fleisch werden" [Vgl. Gen 2,24; Mk 10,8; Eph 5,31].

Das ganze Kapitel lesen 3. Die Sakramente des Dienstes für die Gemeinschaft ¶1533–1666

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