CCC 1639

Das Versprechen, durch das sich die Brautleute einander schenken und einander annehmen, wird durch Gott selbst besiegelt [Vgl. Mk 10.9.]. Aus ihrem Bund entsteht „eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft" (GS 48,1). Der Bund zwischen den Gatten wird in den Bund Gottes mit den Menschen eingegliedert: „Echte eheliche Liebe wird in die göttliche Liebe aufgenommen" (GS 48,2).

Das ganze Kapitel lesen 3. Die Sakramente des Dienstes für die Gemeinschaft ¶1533–1666

Zitiert in 1

  • ¶1639 Compendium of the Social Doctrine of the Church(215)