CCC 1641

„Die christlichen Gatten ... haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Volk Gottes" (LG 11). Diese eigene Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt, die Liebe der Gatten zu vervollkommnen und ihre unauflösliche Einheit zu stärken. Kraft dieser Gnade fördern sich die Gatten „gegenseitig im ehelichen Leben sowie der Annahme und Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung" (LG 11) [Vgl. LG 41].

Das ganze Kapitel lesen 3. Die Sakramente des Dienstes für die Gemeinschaft ¶1533–1666

Zitiert in 1

  • ¶1641 Amoris Laetitia(§89)