CCC 1780

Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt, daß das Gewissen richtig urteilt. Zum Gewissen gehören: die Wahrnehmung der Moralprinzipien [Synderesisi, ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen, und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen. Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute, die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist. Als klug bezeichnet man den Menschen, der sich diesem Urteil gemäß entscheidet.

Das ganze Kapitel lesen 1. Die Würde des Menschen ¶1700–1876