CCC 1790
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Dem sicheren Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst. Es kann jedoch vorkommen, daß das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt.
Das ganze Kapitel lesen 1. Die Würde des Menschen ¶1700–1876
Zitiert in 1
- ¶1790 Fragen(Disagreeing with the Church)