CCC 1882

Manche Gesellschaften, so die Familie und der Staat, entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen; sie sind für ihn notwendig. Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern, ist die Schaffung von „Verbänden, Vereinigungen, Einrichtungen mit wirtschaftlicher, kultureller, unterhaltender, sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene" (MM 60) zu fördern. Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen, sich zusammenzuschließen, um Ziele zu erreichen, welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen. Sie bringt die Anlagen der Person, insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft, ihre Rechte zu gewährleisten [Vgl. GS 25,2; CA 12].

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948

Zitiert in 2

  • ¶1882 Compendium of the Social Doctrine of the Church(151185)