CCC 1897
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„Die, menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrecht erhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist" (PT 46). Als „Autorität" bezeichnet man die Eigenschaft von Personen oder Institutionen, aufgrund derer sie den Menschen Gesetze und Befehle geben und von ihnen Gehorsam erwarten können.
Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948
Zitiert in 1
- ¶1897 Compendium of the Social Doctrine of the Church(393)