CCC 1902
© Libreria Editrice Vaticana Quelle: vatican.va
Die Autorität hat ihre moralische Rechtmäßigkeit nicht aus sich selbst. Sie darf sich nicht willkürlich verhalten, sondern muß für das Gemeinwohl wirken „als moralische Macht, die sich stützt auf die Freiheit und auf das Bewußtsein einer übernommenen Verantwortung" (GS 74,2). „Insofern das menschliche Gesetz der rechten Vernunft entspricht, hat es das Wesen eines Gesetzes; dementsprechend leitet es sich offenbar vom ewigen Gesetz her. Aber insofern es von der Vernunft abweicht, heißt es ungerechtes Gesetz; und so hat es nicht das Wesen eines Gesetzes, sondern vielmehr das einer Gewaittat" (Thomas v. A., s. th. 1-2, 93,3, ad 2).
Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948
Zitiert in 1
- ¶1902 Compendium of the Social Doctrine of the Church(396)