CCC 1910

Jede menschliche Gemeinschaft besitzt ein Gemeinwohl, durch das sie sich als solche erkennen kann. Am vollständigsten wird dies in der politischen Gemeinschaft verwirklicht. Es ist Aufgabe des Staates, das Gemeinwohl der bürgerlichen Gesellschaft, der Bürger und der kleineren Gemeinwesen zu schützen und zu fördern.

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948

Zitiert in 3

  • ¶1910 Compendium of the Social Doctrine of the Church(168418)Evangelii Gaudium(§240)