CCC 1915

Die Bürger sollen soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen. Die Art und Weise dieser Teilnahme kann von Land zu Land, von Kultur zu Kultur verschieden sein. „Lobenswert ist aber die Handlungsweise jener Nationen, in denen ein möglichst großer Teil der Bürger in wahrer Freiheit am Gemeinwesen beteiligt wird" (GS 31,3).

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948

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