CCC 1928

Die Gesellschaft gewährleistet die soziale Gerechtigkeit, wenn sie dafür sorgt, daß die Verbände und die einzelnen Menschen das erhalten können, was ihnen ihrer Natur und Berufung nach zusteht. Die soziale Gerechtigkeit hängt mit dem Gemeinwohl und der Ausübung der Autorität zusammen.

Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948

Zitiert in 1

  • ¶1928 Compendium of the Social Doctrine of the Church(201)