CCC 1931
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Um die menschliche Person zu achten, muß man sich an den Grundsatz halten, daß „alle ihren Nächsten ohne Ausnahme als ein anderes Ich ansehen müssen, indem sie vor allem auf sein Leben und die notwendigen Mittel, um es würdig zu führen, bedacht sind" (GS 27, 1). Keiner Gesetzgebung wird es von sich aus gelingen, die Ängste und Vorurteile, die überheblichen und egoistischen Haltungen zu beseitigen, die das Entstehen wahrhaft brüderlicher Gesellschaften behindern. Solche Verhaltensweisen werden nur durch die christliche Liebe überwunden, die in jedem Menschen einen „Nächsten", einen Bruder oder eine Schwester erblickt.
Das ganze Kapitel lesen 2. Die Menschliche Gemeinschaft ¶1877–1948
Zitiert in 1
- ¶1931 Compendium of the Social Doctrine of the Church(105)