CCC 2004

Unter den besonderen Gnaden sind die Standesgnaden zu erwähnen, welche die Ausübung der Pflichten des christlichen Lebens und der Dienste innerhalb der Kirche begleiten.

„Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Hat einer die Gabe prophetischer Rede, dann rede er in Übereinstimmung mit dem Glauben; hat einer die Gabe des Dienens, dann diene er. Wer zum Lehren berufen ist, der lehre; wer zum Trösten und Ermahnen berufen ist, der tröste und ermahne. Wer gibt, gebe ohne Hintergedanken; wer Vorsteher ist, setze sich eifrig ein; wer Barmherzigkeit übt, der tue es freudig" (Röm 12,6-8).

Das ganze Kapitel lesen 3. Das Heil Gottes: Das Gesetz und die Gnade ¶1949–2051