CCC 2009

Die Annahme an Kindes Statt macht uns aus Gnade der göttlichen Natur teilhaftig. Sie kann uns darum der ungeschuldeten Gerechtigkeit Gottes entsprechend ein wirkliches Verdienst verleihen. Dies ist ein Recht aus Gnade, das volle Recht der Liebe, die uns zu „Miterben" Christi macht, würdig, „das ewige Leben zu gegebener Zeit zu erlangen" (K. v. Trient: DS 1546). Die Verdienste unserer guten Werke sind Geschenke der göttlichen Güte [Vgl. K. v. Trient: DS 1548]. „Die Gnade ist vorausgegangen; jetzt wird vergolten, was geschuldet ist ... Die Verdienste sind Geschenke Gottes" (Augustinus, serm. 298, 4-5).

Das ganze Kapitel lesen 3. Das Heil Gottes: Das Gesetz und die Gnade ¶1949–2051

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