CCC 2039

Die kirchlichen Ämter sind im Geist brüderlichen Dienens und der Hingabe an die Kirche im Namen des Herrn auszuüben [Vgl. Röm 12,8.11]. Wer im Dienst der Kirche steht, soll sich hüten, sich bei der moralischen Beurteilung des eigenen Tuns auf eine bloß individuelle Sicht zurückzuziehen. Er soll soweit wie möglich das Wohl aller im Blick haben, wie es im natürlichen und geoffenbarten Sittengesetz und daher auch im Gesetz der Kirche und in der Lehre des Lehramtes über die sittlichen Fragen zum Ausdruck kommt. Es ist nicht angemessen, das persönliche Gewissen und die Vernunft dem moralischen Gesetz oder dem Lehramt der Kirche entgegenzusetzen.

Das ganze Kapitel lesen 3. Das Heil Gottes: Das Gesetz und die Gnade ¶1949–2051

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