CCC 2042
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Das erste Gebot (,‚Du sollst an Sonn- und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen") verlangt von den Gläubigen, an der Eucharistie teilzunehmen, zu der sich die christliche Gemeinschaft am Gedenktag der Auferstehung des Herrn versammelt [Vgl. CIC, cann. 1246-1248; CCEO, can. 881,1.2.4]. Das zweite Gebot (,‚Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten") sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung, das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt [Vgl. CIC, can. 989; CCEO, can. 719] Das dritte Gebot (,‚Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen") gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn. Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit, dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie, Wert gelegt [Vgl. CIC, can. 920; CCEO, cann. 708; 881,3].
Das ganze Kapitel lesen 3. Das Heil Gottes: Das Gesetz und die Gnade ¶1949–2051