CCC 2043

Das vierte Gebot (,‚Du sollst die gebotenen Feiertage halten") vervollständigt das Sonntagsgebot durch die Teilnahme an den liturgischen Hauptfesten, welche die Mysterien des Herrn, der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren [Vgl. CIC, can. 1246; CCEO, cann. 881,1,4; 880,3]. Das fünfte Gebot (,‚Du sollst die gebotenen Fasttage halten") sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, daß wir uns die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [Vgl. CIC, cann. 1249-1251; CCEO, can. 882]. Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [Vgl. CIC, can. 222].

Das ganze Kapitel lesen 3. Das Heil Gottes: Das Gesetz und die Gnade ¶1949–2051

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