CCC 2073
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Die Gehorsamspflicht gegenüber den Geboten erstreckt sich auch auf Verpflichtungen, die der Sache nach weniger schwer wiegen. So wird z. B. durch das fünfte Gebot untersagt, einander durch Worte zu verletzen, was nur aufgrund der Umstände oder der Absicht dessen, der die Beleidigung ausspricht, ein schwerwiegendes Vergehen sein kann. „Getrennt von mir könnt ihr nichts vollbringen"