CCC 2103

Den Gelübden, den evangelischen Räten entsprechend zu leben, erkennt die Kirche einen beispielgebenden Wert zu [Vgl. CIC. can. 654]

„Deshalb freut sich die Mutter Kirche darüber, daß sich in ihrem Schoß viele Männer und Frauen finden, die die Entäußerung des Erlösers nachdrücklicher befolgen und deutlicher erweisen, indem sie die Armut in der Freiheit der Kinder Gottes übernehmen und auf den Eigenwillen verzichten, das heißt, sie unterwerfen sich einem Menschen um Gottes willen hinsichtlich der Vollkommenheit über das Maß des Gebotes hinaus, um sich dem gehorsamen Christus mehr gleichzugestalten" (LG 42).

In gewissen Fällen kann die Kirche aus angemessenen Gründen von Gelübden und Versprechen dispensieren [Vgl. CIC, cann. 692; 1196-1197]. Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Gottesverehrung und das Recht auf Religionsfreiheit

Das ganze Kapitel lesen 1. „Du Sollst den Herrn, Deinen Gott, Lieben mit Ganzem Herzen, Ganzer Seele und mit All Deiner Kraft" ¶2083–2195

Zitiert in 1