CCC 2148
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Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot. Sie besteht darin, daß man - innerlich oder äußerlich - gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene, „die den hohen Namen [Jesu] lästern, der über euch ausgerufen worden ist" (Jak 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu mißbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Mißbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion. Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich eine schwere Sünde [Vgl. [link] CIC, can. 1369].
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