CCC 2180

Eines der Kirchengebote bestimmt das Gesetz des Herrn genauer: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (CIC, can. 1247). „Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird" (CIC, can. 1248, § 1).

Das ganze Kapitel lesen 1. „Du Sollst den Herrn, Deinen Gott, Lieben mit Ganzem Herzen, Ganzer Seele und mit All Deiner Kraft" ¶2083–2195

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