CCC 2185

Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sollen die Gläubigen keine Arbeiten oder Tätigkeiten ausüben, die schuldige Gottesverehrung, die Freude am Tag des Herrn, das Verrichten von Werken der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist und Körper verhindern [Vgl. CIC. can, 1247]. Familienpflichten oder wichtige soziale Aufgaben entschuldigen rechtmäßig davon, das Gebot der Sonntagsruhe einzuhalten. Die Gläubigen sollen aber darauf achten, daß berechtigte Entschuldigungen nicht zu Gewohnheiten führen, die für die Gottesverehrung, das Familienleben und die Gesundheit nachteilig sind. Die Liebe zur Wahrheit drängt zu heiliger Muße; die Dringlichkeit der Liebe nimmt willig Arbeit auf sich" (Augustinus, civ. 19,19).

Das ganze Kapitel lesen 1. „Du Sollst den Herrn, Deinen Gott, Lieben mit Ganzem Herzen, Ganzer Seele und mit All Deiner Kraft" ¶2083–2195

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