CCC 2201

Die Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten, ihrem gegenseitigen Einverständnis. Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hinge ordne [Vgl. Dtn 5,16.]. Die Liebe der Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den Familienmitgliedern persönliche Beziehungen und grundlegende Verantwortung entstehen.

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557