CCC 2221

Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht darauf, Kinder zu zeugen; sie muß sich auch auf ihre sittliche Erziehung und ihre geistliche Bildung erstrecken. Die Erziehung durch die Eltern „ist so entscheidend, daß sie dort, wo sie fehlt, kaum zu ersetzen ist" (GE 3). Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, sind unveräußerlich [Vgl. FC 36.].

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

Zitiert in 3