CCC 2364

„Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt, wird durch den Ehebund, das heißt durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet" (GS 48,1). Die Ehegatten schenken sich einander endgültig und ganz. Sie sind nicht mehr zwei, sondern bilden fortan ein einziges Fleisch. Der von den Ehegatten in Freiheit geschlossene Bund verpflichtet sie, an seiner Einheit und Unauflöslichkeit fest zu halte &. „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mk 10,9) [Vgl. Mt 19, 1-12; 1 Kor 7. 10-11].

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557