CCC 2372
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Der Staat ist für das Wohl der Bürger verantwortlich. Aus diesem Grund ist er berechtigt, auf das Bevölkerungswachstum einzuwirken. Er darf das mittels einer taktvollen objektiven Information tun, nicht aber auf autoritäre Weise und durch Ausübung von Zwang. Er darf sich nicht über den freien Entschluß der Gatten hinwegsetzen, welche die erste Verantwortung für die Zeugung und Erziehung ihrer Kinder tragen [Vgl. HV 23; PP 37]. Er ist nicht berechtigt, der Moral widersprechende Mittel zur Regelung des Bevölkerungswachstums zu begünstigen.
Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557
Zitiert in 4
- ¶2372 Compendium of the Social Doctrine of the Church(234)Fragen(Contraception)Evangelium Vitae(§87
§91)