CCC 2403

Das Recht auf das Privateigentum, das man sich selbst erarbeitet oder von andern geerbt oder geschenkt bekommen hat, hebt die Tatsache nicht auf, daß die Erde ursprünglich der ganzen Menschheit übergeben worden ist. Daß die Güter für alle bestimmt sind, bleibt vorrangig, selbst wenn das Gemeinwohl erfordert, das Recht auf und den Gebrauch von Privateigentum zu achten.

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

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