CCC 2430

Im Wirtschaftsleben sind verschiedene Interessen im Spiel, die einander oft widersprechen. Daraus ergeben sich die Konflikte, die es kennzeichnen [Vgl. LE 11]. Man soll sich bemühen, sie auf dem Weg von Verhandlungen zu lösen, die den Rechten und Pflichten jedes Sozialpartners Rechnung tragen: denen der Unternehmensleiter, denen der Lohnempfänger und ihrer Vertreter, z. B. der Gewerkschaften, und gegebenenfalls denen der staatlichen Behörden.

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

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