CCC 2432

Die Unternehmensleiter sind gegenüber der Gesellschaft für die wirtschaftlichen und ökologischen [Vgl. CA 37] Folgen ihrer Tätigkeiten verantwortlich. Sie sind verpflichtet, auf das Wohl der Menschen und nicht nur auf die Steigerung der Gewinne Bedacht zu nehmen. Gewinne sind jedoch notwendig. Sie ermöglichen Investitionen, die die Zukunft des Unternehmens und die Arbeitsplätze sichern.

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

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