CCC 2433

Ohne ungerechte Zurücksetzung sollen alle, Männer und Frauen, Gesunde und Behinderte, Einheimische und Fremdarbeiter Zugang zur Arbeit und zum Berufsleben haben [Vgl. LE 19; 22-23]. Die Gesellschaft soll den Umständen entsprechend den Bürgern helfen, sich Arbeit und Anstellung zu verschaffen [Vgl. CA 48].

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

Zitiert in 2