CCC 2446

Der hl. Johannes Chrysostomus erinnert an diese Pflicht mit den eindringlichen Worten: „Die Armen nicht an seinen Gütern teilhaben lassen, heißt sie bestehlen und ihnen das Leben nehmen. Nicht unsere Güter haben wir in Besitz, sondern die ihrigen" (Laz. 1,6). „Zuerst muß man den Forderungen der Gerechtigkeit Genüge tun, und man darf nicht als Liebesgabe anbieten, was schon aus Gerechtigkeit geschuldet ist" (AA 8).

„Wenn wir den Armen das unbedingt Nötige geben, machen wir ihnen nicht freigebige persönliche Spenden, sondern geben wir ihnen zurück, was ihnen gehört. Wir erfüllen damit viel eher eine Pflicht der Gerechtigkeit als daß wir damit eine Tat der Nächstenliebe vollziehen" (Gregor d. Gr., past. 3,21).

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

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