CCC 2476

Falsches Zeugnis und Meineid. Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend, wenn sie öffentlich gemacht wird. Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis [Vgl. Spr 19,9], unter Eid wird sie zu einem Meineid. Diese Handlungsweisen tragen dazu bei, daß Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe, welcher der Angeklagte verfällt [Vgl. Spr 18,5], verschärft wird. Sie beeinträchtigen schwerwiegend das Rechtswesen und die Gerechtigkeit des von den Richtern gefällten Urteils.

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

Zitiert in 1