CCC 2489

Eine Bitte um Wissen oder Mitteilung muß stets mit Nächstenliebe und Achtung vor der Wahrheit beantwortet werden. Das Wohl und die Sicherheit 1 anderer, die Achtung des Privatlebens oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl sind hinreichende Gründe, etwas, das nicht bekanntwerden soll, zu verschweigen oder sich einer diskreten Sprache zu bedienen. Die Pflicht, Ärgernis zu vermeiden, fordert oft strenge Diskretion. Niemand ist verpflichtet, die Wahrheit Personen zu enthüllen, die kein Recht auf deren Kenntnis haben [Vgl. Sir 27,16; Spr 25, 9-10].

Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557

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