CCC 2498
© Libreria Editrice Vaticana Quelle: vatican.va
„Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl ... besondere Verpflichtungen ... Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information ... zu verteidigen und zu schützen" (IM 12). Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen und darauf achten, daß diese auch eingehalten werden, sollen sie dafür sorgen, daß der schlechte Gebrauch der Massenmedien „nicht schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft" verursacht (IM 12). Sie sollen die Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung seines Privatlebens bestrafen. Sie sollen rechtzeitig und aufrichtig die Informationen vermitteln, die das Gemeinwohl betreffen, und auf begründete Besorgnisse der Bevölkerung antworten. Die Verbreitung von Fehlinformationen, um die öffentliche Meinung durch die Medien zu manipulieren, ist durch nichts zu rechtfertigen. Behördliche Eingriffe dürfen die Freiheit von Einzelpersonen und Gruppen nicht beeinträchtigen.
Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557
Zitiert in 1
- ¶2498 Fragen(Media and public speech)