CCC 2534
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Das zehnte Gebot verdoppelt und ergänzt das neunte, das die Begierde des Fleisches betrifft. Es untersagt, fremdes Gut zu begehren, denn daraus gehen Diebstahl, Raub und Betrug hervor, die das siebte Gebot verbietet. Die „Begierde der Augen" [Vgl. 1 Joh 2,16] führt zu Gewalttätigkeit und Ungerechtigkeit, die durch das fünfte Gebot verboten sind [Vgl. Mich 2,2]. Die Begierde wurzelt, wie die Unkeuschheit, in dem von den drei ersten Gesetzesvorschriften untersagten Götzendienst [Vgl. Weish 14,12]. Das zehnte Gebot betrifft die Absicht des Herzens; es faßt, zusammen mit dem neunten, alle Vorschriften des Gesetzes zusammen.
Das ganze Kapitel lesen 2. „Du Sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich Selbst" ¶2196–2557