CCC 406
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Die Lehre der Kirche über die Weitergabe der Ursünde ist vor allem im 5. Jahrhundert geklärt worden, besonders unter dem Anstoß des antipelagianischen Denkens des hl. Augustinus, und im 16. Jahrhundert im Widerstand gegen die Reformation. Pelagius vertrat die Ansicht, der Mensch könne allein schon durch die natürliche Kraft seines freien Willens, ohne der Gnadenhilfe Gottes zu bedürfen, ein sittlich gutes Leben führen, und beschränkte so den Einfluß der Sünde Adams auf den eines schlechten Beispiels. Die ersten Reformatoren dagegen lehrten, der Mensch sei durch die Erbsünde von Grund auf verdorben und seine Freiheit sei zunichte gemacht worden. Sie identifizierten die von jedem Menschen ererbte Sünde mit der Neigung zum Bösen, der Konkupiszenz, die unüberwindbar sei. Die Kirche hat sich insbesondere 529 auf der zweiten Synode von Orange [Vgl. DS 371-372.]und 1546 auf dem Konzil von Trient [Vgl. DS 1510-1516.] über den Sinngehalt der Offenbarung von der Erbsünde ausgesprochen. Ein harter Kampf ...
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