CCC 581

Jesus galt den Juden und ihren geistigen Führern als ein „Rabbi" [Vgl. Job 11,28; 3,2; Mt 22,23-24.34-36.]. Er argumentierte oft im Rahmen der rabbinischen Gesetzesauslegung [Vgl. Mt 12,5; 9,12; Mk 2,23-27; Lk 6,6-9;Joh 7,22-23.]. Jesus mußte aber die Gesetzeslehrer unwillkürlich vor den Kopf stoßen, denn er bot seine Auslegung nicht bloß als einer von ihnen dar, sondern „lehrte ... wie einer, der [göttliche] Vollmacht hat, und nicht wie die Schriftgelehrten" (Mt 7,28-29). In ihm ist das gleiche Gotteswort, das am Sinai erklungen war, um Mose das schriftliche Gesetz zu geben, auf dem Berg der Seligpreisungen aufs neue zu vernehmen [Vgl. Mt 5,1.]. Jesus schafft das Gesetz nicht ab, sondern erfüllt es, indem er von Gott her dessen endgültige Auslegung bietet: „Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist ... Ich aber sage euch" (Mt 5, 33-34). Mit der gleichen göttlichen Autorität stellt er gewisse „Überlieferungen der Menschen" (Mk 7,8) - das heißt die der Pharisäer - bloß, die „Gottes Wort außer Kraft" setzen (Mk 7,13).

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