CCC 626
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Weil der „Urheber des Lebens", den man getötet hat (Apg 3,15), der gleiche ist wie der „Lebende", der „auferstanden" ist (Lk 24,5-6), muß offenbar die göttliche Person des Sohnes Gottes seine Seele und seinen Leib, die durch den Tod voneinander getrennt waren, weiterhin zu eigen gehabt haben:
„Wenn auch seine heilige Seele sich von dem unbefleckten Leib getrennt hat ward doch auch so die eine Person nicht in zwei Personen geschieden, denn der Leib und die Seele hatten zugleich von Anfang an in der Person des Wortes ihre Existenz, und obwohl im Tode voneinander getrennt, blieben beide in der einen Person des Wortes" (Johannes v. Damaskus, f. o. 3,27).
„Du wirst deinen Heiligen nicht die Verwesung schauen lassen"
Das ganze Kapitel lesen 2. Ich Glaube an Jesus Christus, Gottes Eingeborenen Sohn ¶422–682