CCC 833

Unter „Teilkirche" - Bistum (oder Eparchie) - versteht man eine Gemeinschaft von Christen, die mit ihrem in der apostolischen Sukzession stehenden Bischof im Glauben und in den Sakramenten vereint ist [Vgl. CD 11; CIC, cann. 368-369]. Diese Teilkirchen sind „nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche" (LG 23).

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