CCC 886

„Die einzelnen Bischöfe aber sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen" (LG 23). Als solche „üben [sie] ihr Hirtenamt über den ihnen anvertrauten Anteil des Volkes Gottes ... aus" (LG 23), wobei sie von den Priestern und den Diakonen unterstützt werden. Als Mitglieder des Bischofskollegiums aber nimmt jeder von ihnen an der Sorge für alle Kirchen teil [Vgl. CD 3.]. Die Bischöfe üben diese zunächst dadurch aus, daß sie „ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche gut leiten". Dadurch tragen sie „wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der auch der Leib der Kirchen ist" (LG 23). Diese Sorge soll sich insbesondere auf die Armen [Vgl. Gal 2,10], auf die um des Glaubens willen Verfolgten sowie auf die Glaubensboten erstrecken, die auf der ganzen Erde tätig sind.

Das ganze Kapitel lesen 3. Ich Glaube an den Heiligen Geist ¶683–1065