CCC 895

„Diese Vollmacht, die sie im Namen Christi persönlich ausüben, ist die eigene, ordentliche und unmittelbare, auch wenn ihr Vollzug letztlich von der höchsten Autorität der Kirche geregelt wird" (LG 27). Man darf jedoch die Bischöfe nicht als Vikare des Papstes ansehen, dessen ordentliche, unmittelbare Autorität über die ganze Kirche deren eigene Autorität nicht zunichte macht, sondern im Gegenteil bestärkt und schützt. Allerdings ist ihre Autorität in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche unter der Leitung des Papstes auszuüben.

Das ganze Kapitel lesen 3. Ich Glaube an den Heiligen Geist ¶683–1065

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