CCC 912

Die Gläubigen sollen „lernen, sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten, die ihnen obliegen, insofern sie zur Kirche gehören, und denen, die sie betreffen, sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind, zu unterscheiden. Sie werden sich eifrig darum bemühen, beide miteinander harmonisch zu vereinigen, wobei sie daran denken werden, daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen, weil keine menschliche Aktivität, auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten, dem Befehl Gottes entzogen werden kann" (LG 36).

Das ganze Kapitel lesen 3. Ich Glaube an den Heiligen Geist ¶683–1065