CCC 927
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Alle Ordensleute gehören zu den Mitarbeitern des Diözesanbischofs in seinem Hjrtenamt [Vgl. CD 33-35], auch dann, wenn sie ihm nicht direkt unterstellt [exempt] sind [Vgl. CIC, can. 591]. Zur missionarischen Einpflanzung und Ausbreitung der Kirche ist es schon von Anfang der Evangelisierung an notwendig, daß das Ordensleben in allen seinen Formen vorhanden ist [Vgl. AG 18; 40.]. „Die Geschichte bestätigt die großen Verdienste der Ordensfamilien bei der Ausbreitung des Glaubens und der Bildung neuer Kirchen: von den alten monastischen Einrichtungen zu den mittelalterlichen Orden bis zu den neuzeitlichen Kongregationen" (RM 69).
Das ganze Kapitel lesen 3. Ich Glaube an den Heiligen Geist ¶683–1065
Zitiert in 1
- ¶927 Vita Consecrata(§78)